Test: Rechtsschutzversicherung 8/2009

Nicht selten führen die Auseinandersetzungen zum Gang vor den Kadi. Viele Verbraucher sichern sich deshalb durch eine Rechtsschutzversicherung ab – sonst könnte die gerichtliche Auseinandersetzung bereits am Geld scheitern. Vor Abschluss einer Police sollten jedoch die Vertragsbedingungen genau geprüft werden. Denn die angebotenen Versicherungen unterscheiden sich je nach Unternehmen stark in Preis und Leistung, wie eine Studie der Zeitschrift Finanztest der Stiftung Warentest (8/2009) ergibt:

Verglichen wurden 45 Versicherungen, die als Kombipaket die Bereiche Privat-, Berufs-, Verkehrs- und Mietrechtsschutz absichern. Sieben Mal wurde die Note „gut“ vergeben, die meisten Policen wurden mit „befriedigend“ bewertet, drei nur mit „ausreichend“. Testsieger mit den verbraucherfreundlichsten Bedingungen ist die Rechtsschutz Union mit ihrem Tarif „T07 erweiterte Leistungen“ für 366 Euro im Jahr. 147 Euro günstiger, aber fast genau so gut, ist die Auxilia – allerdings kommen hier noch 27 Euro für den Beitritt in den Kraftfahrer e.V. dazu. Zwar ist auch bei diesen Policen kein Rundumschutz garantiert, sie weisen aber die wenigsten Lücken auf. Besonders große Unterschiede gibt es im Privatrechtsschutz. Hierunter fallen zum Beispiel Streitigkeiten um Kapitalanlagen, wie etwa bei Betroffenen der Lehman-Pleite. Bei den meisten Versicherungen gibt es dafür gar keinen Schutz, nur zwei Versicherungen helfen uneingeschränkt, einige begrenzt auf bestimmte Schadenshöhen. Auch hier schneidet der Testsieger gut ab – bei Anlagen bis zu 250.000 Euro werden die Kosten des Rechtsstreits voll übernommen. Wenige Lücken weisen dagegen fast alle Versicherungen im Arbeitsrechtsschutz auf. Denn seit einem Bundesgerichtshofurteil (BGH-Urteil) müssen Versicherungen nicht erst bei Kündigung zahlen, sondern schon dann, wenn der Arbeitgeber über einen Aufhebungsvertrag sprechen möchte. Keine schwarzen Schafe gibt es auch im Bereich der Deckungssummen – diese sind bei allen Versicherungen gestiegen und einen gefährlich geringen Schutz gibt es bei keinem Unternehmen mehr – selbst die Schlusslichter des Tests, DA Direkt, Medien und GVO Gegenseitigkeit, bieten ausreichend hohe Summen. Neben den Leistungs-Aspekten gibt es weitere wichtige Auswahlkriterien für den Verbraucher: die Teilnahme des Versicherers am kostenlosen Ombudsverfahren, der Verzicht auf das Recht zur außerordentlichen Kündigung oder das Angebot einer telefonischen Rechtsberatung sollten vor Abschluss eines Vertrages geprüft werden.

Insgesamt bewertete Stiftung Warentest die Ergebnisse zwar eher als enttäuschend, Rechtsanwälte raten dennoch zum Abschluss einer Police – in der Praxis würden sich die meisten Versicherungen bewähren. Nicht immer muss es dabei gleich ein Kombipaket sein, das mit Preisen zwischen 179 Euro (WGV) und 426 Euro (Roland) teuer ist. Häufig reicht schon eine Einzelpolice, etwa für Arbeits-, Miet- oder Verkehrsrechtsschutz. Insbesondere letzterer als gefahrgeneigter Lebensbereich sei unverzichtbar und leistete gute Dienste, so das Urteil der Praktiker.

Eine Erfahrung, die auch Magdalene R. gemacht hat. Als sie eines Abends nach einem Kinobesuch in ihr Auto stieg, ausparkte und davon fuhr, bemerkte sie nichts Besonderes. Erst als einige Wochen später ein Brief der Polizei ins Haus flatterte, wurde sie informiert, dass sie beim Ausparken angeblich die Stoßstange des hinter ihr parkenden Pkw berührt und deformiert haben sollte. Nun sah sie sich nicht nur zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen des Wagenhalters ausgesetzt, sondern auch einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Der Vorwurf: Unfallflucht. Für Magdalene R. ein Alptraum. Sie hatte noch nie mit Staatsanwälten oder Gerichten zu tun gehabt und sah sich nun dem Justiz-Apparat ausgesetzt, ohne sich einer Schuld bewusst zu sein. Umso glücklicher war sie deshalb, dass sie vor zwei Jahren auf Anraten eines Freundes eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hatte. Der von ihr beauftragte Fachanwalt für Verkehrs- und Strafrecht übernahm die Deckungsanfrage bei der Versicherung, diese sagte die Leistung problemlos zu und der Anwalt erstritt für sie im strafrechtlichen Verfahren einen Freispruch sowie Klageabweisung im Zivilrechtsstreit. „Ich bin überglücklich über den Lauf der Dinge“, sagt Magdalene R. heute.

Auch Manfred P. ist froh, dass er rechtsschutzversichert ist. Nachdem er mit Kollegen nach Feierabend noch eine Kneipe besucht und ein, zwei Bier getrunken hatte, setzte er sich mit dem gutem Gewissen ins Auto, nicht mehr als die erlaubten 0,5 Promille im Blut zu haben. Nachdem er gerade noch bei Gelb eine Kreuzung überquert hatte, hielt ihn die Polizei an und führte einen Alkoholtest mit ihm durch. Das Ergebnis war 0,4 Promille – also eigentlich erlaubt. Allerdings nur, wenn die Fahrweise unauffällig ist, wie Manfred P. jetzt lernte. Kleine Unaufmerksamkeiten wie das Überfahren einer Kreuzung bei Gelb oder das Abbiegen ohne Blinken kann als alkoholbedingte Ausfallerscheinung gewertet werden. Die Folge für P.: er galt infolge Alkoholkonsums als fahruntüchtig und hatte sich nach Ansicht der Ermittlungsbehörden wegen Alkohol am Steuer strafbar gemacht. Die daraus folgende Geldbuße und der Entzug des Führerscheins blieben Manfred P. aber erspart: sein Anwalt erreichte die Einstellung des Verfahrens, die Anwaltskosten übernahm die Rechtsschutzversicherung.Ich bin berufsbedingt dringend auf mein Auto angewiesen“, meint P. „Nicht auszudenken, mein Führerschein wäre entzogen worden“.

Führerscheinentzug, Punkte in Flensburg, Strafverfahren – kaum ein Verkehrsteilnehmer ist sich bewusst, wie schnell auch harmlose Unfälle weitreichende Folgen haben können. So zieht zum Beispiel das leichte Auffahren auf den Vordermann schnell den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung nach sich: der Fahrer oder Beifahrer muss nur behaupten, er habe ein Schleudertrauma erlitten. Eine Geldbuße in Höhe von einem Monatsgehalt erwarten den Fahrer, wenn er sich nicht zur Wehr setzt. Und das sollte er tun, denn es bestehen gute Aussichten, dass ein Anwalt die Einstellung des Verfahrens als Bagatelldelikt erreichen kann.

Ebenso erfolgversprechend ist das Einschreiten eines Anwalts, wenn man geblitzt wurde. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, wird das verbleibende Kostenrisiko aber kaum auf sich nehmen. Eine Rechtsschutzversicherung für den Bereich des Straßenverkehrs lohnt sich daher in jedem Fall. Die Kosten für eine Verkehrsrechtsschutz-Police liegen zwischen 50 und 70 Euro pro Jahr, was angesichts der schnell anfallenden hohen Kosten – allein schon für mögliche Sachverständigengutachten – ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis ist.

Bei der Suche nach der besten Versicherung helfen neben Studien der Stiftung Warentest auch Beschwerde-Statistiken wie die der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz Bafin. Hier können sich Interessierte darüber informieren, welches Unternehmen in den letzten Jahren bei seinen Kunden für besonders viel oder besonders wenig Ärger sorgte. Auch wer selbst Beschwerden los werden möchte, kann dies hier tun – und hilft gleichzeitig anderen bei der Auswahl der Versicherung.

Als weitere Entscheidungshilfe kann die Zufriedenheit der Rechtsanwälte mit den Versicherungen dienen, denn sie haben täglich mit den Versicherungen zu tun und können beurteilen, welches Unternehmen unkompliziert Rechtsschutz gewährt und wer eher zögerlich zahlt. In einer – nicht repräsentativen – Umfrage unter mehr als 1.000 Anwälten hat Stiftung Warentest 2006 ein Stimmungsbild ermittelt.

Am beliebtesten unter den Anwälten ist demnach der ADAC, gefolgt von AdvoCard und Allianz. Am schlechtesten kommt der D.A.S weg, und auch DEURAG, ÖRAG, HUK und Roland wurden von den befragten Juristen eher negativ bewertet. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sich das Regulierungsverhalten mit Zeiablaub verändert.

Aber nicht nur Anwälte urteilen über Versicherungen – auch umgekehrt sprechen Versicherungskonzerne Empfehlungen für Kanzleien aus. Allerdings beruhen die positiven Beurteilungen in der Regel vielleicht nicht (nur) auf der höheren Kompetenz der vorgeschlagenen Juristen, sondern stattdessen auf einem sogenannten „Rationalisierungsabkommen“. Darin stimmt der Anwalt zu, geringere Gebühren als üblich von der Versicherung erstattet zu bekommen – im Gegenzug vermittelt das Unternehmen durch Empfehlung als „Vertrauensanwalt“ Mandanten. Kritiker halten diese Regelung für bedenklich. Rechtsanwalt Carsten H. etwa gibt auf seiner Homepage zu bedenken: „Woran sparen die Anwälte, damit sie ihre Dienstleistung zum Sonderpreis an den Versicherer verkaufen können? Ich meine: Spitzenleistung gibt es in der Regel im Fachhandel, nicht beim Discounter. Und: Ein Anwalt, der sich an ein Versicherungsunternehmen verkauft, gibt ein großes Stück seiner Unabhängigkeit auf. Obwohl am Ende nur eine unabhängige Beratung eine wirklich gute Beratung sein kann.“ Auch die Bundesanwaltskammer riet in einem offenen Brief davon ab, solche Abkommen einzugehen. Denn diese seien auch in berufsrechtlicher Hinsicht problematisch, weil sie im Grunde eine unzulässige Gebührenunterschreitung darstellten.

Wer sachkundige Hilfe sucht, sollte sich deshalb nicht auf die Empfehlung seiner Rechtsschutzversicherung verlassen, sondern selbst einen geeigneten Anwalt finden. Dessen Unabhängigkeit – also das Fehlen von Regulierungsabkommen mit Versicherungen – kann dabei ebenso Auswahlkriterium sein wie die nötige Fachkompetenz, wie etwa ein Fachanwaltstitel im jeweiligen Rechtsgebiet. Mit dem richtigen Anwalt und einer guten Rechtsschutzversicherung muss dann niemand mehr den Kampf um seine Interessen scheuen.

Das gesetzlich verbürgte Recht auf freie Anwaltswahl hat der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 26.10.1989 [98 KB] , Aktenzeichen I ZR 242/87, bekräftigt.

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