Alkohol trinken und Autofahren – wann macht man sich strafbar?

Die Trunkenheit im Verkehr ist in § 316 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt und bestraft denjenigen, der vorsätzlich oder fahrlässig im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses von Alkohol nicht mehr in der Lage ist, das Auto sicher zu führen. Dabei wird zwischen relativer und absoluter Fahruntüchtigkeit unterschieden:

  • Ab einem Promillewert von 1,1 wird bei Autofahrern unwiderleglich davon ausgegangen, dass eine absolute Fahruntüchtigkeit vorliegt.
  • In dem Bereich zwischen 0,3 und 1,1 Promille müssen sog. alkoholbedingte Ausfallerscheinungen (z.B. Schlangenlinien) hinzutreten, man spricht von relativer Fahruntüchtigkeit.
  • Radfahrer sind ab einem Promillewert von 1,6 absolut fahruntüchtig.

Was droht schlimmstenfalls beim betrunken Fahren?

Das Gesetz sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor. Daneben entzieht das Gericht in der Regel den Führerschein und ordnet eine Sperre von mindestens sechs Monaten an – das bedeutet, der Fahrerlaubnisbehörde wird untersagt, eine neue Fahrerlaubnis vor Ablauf der Sperrfrist auszustellen.

Der Führerschein kann auch schon während des Verfahrens, also vor dem Urteil, vorläufig entzogen werden. Wird der Führerschein nicht entzogen, kann zumindest ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten verhängt werden. In das Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt werden 3 bzw. 2 Punkte eingetragen, je nachdem, ob die Fahrerlaubnis entzogen wurde.

Womit muss man üblicherweise beim Alkoholkonsum im Straßenverkehr rechnen?

Bei einer Verurteilung muss der Ersttäter üblicherweise mit einer Geldstrafe rechnen. Daneben wird Fahrerlaubnis entzogen und der Führerschein eingezogen oder ein Fahrverbot nebst Punkten in das Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt verhängt. Bestenfalls kann Ihr Anwalt einen Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens mit oder ohne Geldauflage (meist zugunsten der Landeskasse oder einer gemeinnützigen Organisation) erreichen.

Davon unabhängig ist jedoch das Bußgeldverfahren. Ab einem Alkoholwert von 0,5 Promille fallen ein Bußgeld und 2 Punkte in Flensburg an! Seit dem 01.05.2014 wird bereits bei 8 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen und der Führerschein eingezogen. Neuerdings verlangt die Berliner Führerscheinstelle in der Puttkamer Straße mehr Eigenverantwortlichkeit: Bereits ab einem Promillewert von 1,1 ist bei Ersttätern mit der Anordnung der MPU zu rechnen.

Kann auch einem Fahrradfahrer der Führerschein beim Fahren unter Alkoholkonsum entzogen werden?

Ja, denn auch ein Fahrrad ist ein Fahrzeug im Sinne des Gesetzes. Auch in diesem Fall kann eine MPU angeordnet werden. Das sogar selbst dann, wenn der Radfahrer überhaupt nicht im Besitz eines Führerscheins ist (BVerwG – Beschluss vom 20.06.13/ 3 B 102.12).

Wie kann mein Anwalt beim Verdacht der Führens eines KFZ unter Alkoholeinfluss helfen?

Ihre Verteidigerin oder Ihr Verteidiger erarbeitet anhand der konkreten Umstände Ihres Falles, seines Fachwissens und der langjährigen Berufserfahrung eine optimierte Strategie. Anknüpfungspunkte sind dabei vor allem der gemessene Promillewert. Dabei kann dem Mandanten zugutekommen, dass etwa Ausfallerscheinungen nicht erkennbar waren oder er sich für fahrtauglich hielt, also lediglich fahrlässig gehandelt hat.

Zahlt meine Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten, Sachverständigengebühren usw.?

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für Ihre Verteidigung, auch bei einer Verurteilung wegen fahrlässiger, nicht jedoch bei vorsätzlicher Begehung einer Straftat. Bei einer Ordnungswidrigkeit bleibt sie in jedem Fall eintrittspflichtig.

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