Vor einer Woche wurden Jan auf einer Party mehrmals eine Pfeife mit einer angeblichen Kräutermischung überreicht. Da ihm diese als harmlos verkauft wurden, nahm er ein paar Züge. Heute wird er bei einer Verkehrskontrolle angehalten und muss sich einem Alkoholtest unterziehen. Neben einem geringfügigen Blutalkohol, stellt der Polizist außerdem drogentypische Auffälligkeiten wie träge Pupillenreaktionen, Augenlidflattern und gerötete Bindehäute fest und nimmt ihn mit aufs Revier.

Zwei Stunden später stehen die Ergebnisse der Laboruntersuchung seines Blutes fest: Jan hat 2,3 ng/mL THC im Blut. In der Pfeife war der Wirkstoff THC enthalten und er muss sich nun für Cannabis am Steuer verantworten. Solche und ähnliche Fälle kommen im Straßenverkehr immer häufiger vor.

Obwohl der Cannabiskonsum in Deutschland nach wie vor verpönt ist, wird THC sowohl von Jugendlichen als auch von jungen Erwachsenen meist in Form von Joints geraucht. Während der Konsum und der Besitz von Cannabis bis zu einem gewissen Grenzwert nicht unter Strafe steht, wird das Fahren unter Cannabiseinfluss hart geahndet.

Besonders die Mischung aus Alkohol und Cannabis sehen Experten als absolut kritisch für den Straßenverkehr. Es stellen sich die Fragen, warum Cannabis so eine Gefahr darstellt, wie es nachgewiesen wird und welche Strafe auf den Fahrer zukommen, im Falle einer Überführung.

Wirkungsweise von THC

Um zu verstehen, warum Cannabis am Steuer nicht erlaubt ist, genügt ein Blick auf die Wirkung von THC. Oral oder durch Inhalation aufgenommen, wirkt sich Cannabis auf das Schmerzempfinden aus und wird deshalb oft als schmerzlindernde Maßnahme bei chronischen Krankheiten eingesetzt. Der Wirkstoff THC wirkt sich direkt auf die Rezeptoren der Nervenzellen aus und ist für seine entspannende Wirkung bekannt.

Konsumenten berichten auch von Schüben positiver Gefühle wie Freude oder Euphorie. Gleichzeitig kann es allerdings auch Angst, Hunger, Nervosität oder Schläfrigkeit hervorrufen und die Zeitwahrnehmung verlangsamen.

Wie wirkt sich Cannabis auf das Fahrverhalten aus?

Cannabis zählt nicht ohne Grund in den meisten Ländern der Welt zu den verbotenen Drogen. Unzählige Studien beschäftigen sich mit dem Einfluss von THC auf unsere Sinnesorgane. Die daraus resultierenden Folgen für den Straßenverkehr sind immens.

Eine großangelegte Studie aus den USA fand heraus, dass das Risiko an einem Verkehrsunfall beteiligt zu sein, mit THC im Blut bis zu 25 Prozent höher ist als bei einem drogenfreien Fahrer. Aus diesem Grund wird Kiffen und Autofahren in Deutschland hart bestraft und kann sogar zum Verlust des Führerscheins führen. Aber wie genau wirkt sich Cannabis eigentlich auf das Fahrverhalten aus, das es so gefährlich für den Straßenverkehr macht?

Kiffen und Autofahren
Fahren unter dem Einfluss von KiffenUnter dem Einfluss von Cannabis können Fahrer oftmals Geschwindigkeiten und Abstände nicht richtig einschätzen.

Die Wahrnehmung ist beeinträchtigt

Durch die verlangsamte Zeitwahrnehmung werden Geschwindigkeiten falsch eingeschätzt, rote Ampeln zu spät erkannt und Fußgänger übersehen. Angstzustände und fehlende Hemmungen können zudem zu einer erhöhten Fahrgeschwindigkeit führen.

Die Reaktionsgeschwindigkeit ist verlangsamt

Zahlreiche Studien belegen den Einfluss von Cannabis auf die Reaktionsfähigkeit. Eine Studie der Universität Lausanne beispielsweise untersuchte 31 Männer zwischen 18 und 30 Jahren. Sie sollten per Joystick einen beweglichen Punkt auf einem Bildschirm verfolgen. Während der eine Teil der Gruppe Cannabis konsumierte, bekam die andere lediglich Placebos.

Zur Vorbereitung durften beide Testgruppen das Spiel üben, um mit einem ähnlichen Lernfortschritt in den Test zu starten. Das Ergebnis der Studie zeigte, dass bei den Cannabiskonsumenten bereits bei niedriger Blutkonzentrationen eine messbare Verminderung der Reaktionsfähigkeit eintrat. Die Studie stellte fest, dass Cannabis Gehirnareale angriff, die für die Verarbeitung von Aufmerksamkeit zuständig war. Die Dosis spielte dabei eine sekundäre Rolle.

Wie lange darf man nach dem Kiffen kein Auto fahren?

Ähnlich wie beim Alkohol hängt der Abbau vom Cannabis im Blut von mehreren Faktoren ab und kann nicht mit einer Faustregel berechnet werden. Grundsätzlich dauert der Abbau länger, je öfter der Betroffene Cannabis konsumiert.

Selbst 36 Stunden nach dem Konsum kann THC noch im Urin nachgewiesen werden, Bluttests kommen immerhin noch auf bis zu 24 Stunden. Abbauprodukte können sogar nach bis zu fünf Tagen noch im Urin nachgewiesen werden.

So wird die THC-Menge gemessen

Um THC und die damit verbundenen Abbauprodukte nachweisen zu können, werden spezielle Drogentests benötigt. Diese unterscheiden sich einerseits durch ihren Aufwand und durch die dabei untersuchten Proben. Der Cannabiskonsum kann über Haare, Urin und Blut nachgewiesen werden. Über einen Schnelltest oder im Labor.

Drogen-Schnelltest
Drogen-SchnelltestMit dem Drogen-Schnelltest wird auf die bekanntesten Substanzen getestet.

THC Schnelltests

Bei dem sogenannten Schnelltest können sogenannte THC Teststreifen einen Hinweis auf Missbrauch von Cannabis geben. Hierbei wird dem Fahrer Schweiß- oder Urinproben abgenommen. Liegt die gemessene Menge über einen bestimmten Grenzwert (auch Cut-Off genannt), fällt der Test positiv aus.

Test durch Schweißprobe

Der Schweißtest wird über einen Teststreifen vorgenommen. Auch als Wischtest bezeichnet, wird der Teststreifen über eine Körperstelle gefühlt, an der möglichst viele Schweißdrüsen sind. Am besten eignen sich hier Stirn oder Handflächen. Der Streifen kann allerdings auch über Oberflächen gewischt werden, wo sich kein Schweiß findet, um den Kontakt mit Drogen nachzuweisen.

Kommt der Teststreifen in Kontakt mit THC, ändert er seine Farbe. Über die Menge der konsumierten Droge lässt sich durch solch einen Wischtest jedoch keine Aussage treffen, da der Schweißtest lediglich auf einer chemischen Reaktion basiert. Er dient also nur dazu, den Verdacht des Polizisten zu bestätigen.

Wird ein Fahrer des Cannabiskonsums verdächtigt, kann er dem zuständigen Beamten eine Schweißprobe verweigern. Als Konsequenz wird er dann allerdings auf das nächstliegende Revier überführt und anschließend von einem Arzt auf Drogenmissbrauch untersucht.

Test durch Urinprobe

Eine genauere Analyse des THC Anteils im Körper lässt sich durch einen Urintest erzielen. Hierbei lassen sich neben Cannabis auch andere Substanzen feststellen, gleichzeitig ist der Urintest weniger kompliziert und aufwendig als der Bluttest, da es kein Labor braucht, um ihn durchzuführen. Der Urintest darf außerdem von einem Beamten durchgeführt werden, ein Arzt ist hierbei nicht nötig.

Im Vergleich zu den anderen Tests wird beim Urintest nicht THC, sondern das Abbauprodukt THC-COOH nachgewiesen. THC braucht zwar etwa 8 Stunden, um vom Körper abgebaut und über Nieren, Darm und Lungen ausgeschieden zu werden, der Urintest weist aber auch noch Stunden später auf einen Cannabiskonsum hin. Das liegt daran, dass sich THC im Körpergewebe wie im Gehirn ablagert und von dort nur sehr langsam abgebaut wird.

Nur einmal konsumiert, kann Cannabis deshalb auch nach 2 bis 3 Tagen im Urin nachgewiesen werden. Bei gelegentlichen Konsum sind es schon bis zu 20 Tage und regelmäßige Konsumenten müssen mit einer Nachweisbarkeit von 8 bis 12 Wochen rechnen.

Der Urintest gilt als sehr zuverlässiger Test, um sowohl Cannabis als auch Alkohol und andere Rauschmittel nachzuweisen. Aus diesem Grund wird er nicht bloß als Schnelltest, sondern auch bei mehrfachem Drogenmissbrauch eingesetzt. Damit Betroffene ihren Führerschein wiederbekommen, müssen sie sich beispielsweise einem solchen Test unterziehen.

Cannabiskonsum im Labor nachweisen

Sehr viel aufwendiger als der Schnelltest sind Labormethoden wie die Gaschromatografie-Massenspektrometrie. Diese Methode kann nicht von einem Polizeibeamten durchgeführt werden, stellt dafür aber nicht bloß fest, ob ein Drogenmissbrauch vorliegt, sondern bestimmt auch die Menge und die Häufigkeit des Cannabiskonsums.

Test durch Haarprobe

Ein weiterer Test, der als sehr unsicher gilt, bedient sich an Proben von dem Haar und den Haarwurzeln. Auch dort lagern sich Cannabinoide auch noch Monate nach der Einnahme ab, allerdings nur dann, wenn der Wirkstoff THC vorher in den Blutkreislauf gelangt ist.

Spuren von THC können aber auch in Haaren von Menschen gelangen, die sich lediglich im gleichen Raum mit Cannabiskonsumenten befanden oder selbst mit THC hantiert haben, ohne es tatsächlich zu rauchen.

Aus diesem Grund ist es schwierig, den Konsum von Cannabis nachzuweisen. Eindeutige Spuren und einen genauen Zeitraum, in dem konsumiert wurde, lassen sich durch eine Haarprobe nämlich nicht feststellen.

Haare schneiden gegen den THC-Test
Gegen den Haartest: Haare kürzenManche kürzen sich die Haare und zögern den Test möglichst lange hinaus, um den Haartest zu umgehen. Doch dieser Test ist sowieso unzuverlässig.

Test durch Blutprobe

Der mit Abstand zuverlässigste Test erfordert Blut des Betroffenen, kann aber neben THC auch andere Rauschmittel mit höchster Sicherheit nachweisen. Bei Verdacht auf Drogenmissbrauch und einem positiv ausgefallenen Schnelltest wird der Verdächtige deshalb oft mit aufs Revier genommen, um sich dort einen gesonderten Drogentest und einer Blutabnahme durch den Arzt unterziehen.

Die Probe wird dann aufwendig im Labor untersucht und gibt auch noch bis zu 72 Stunden nach Einnahme des Wirkstoffs Auskunft über den Zeitpunkt und die Dosierung von THC. Nebenprodukte lassen sich sogar je nach Körperverfassung und Konsumverhalten des Getesteten bis zu 4 Wochen später nachweisen.

Die Tricks der Kiffer

Autofahrer, die regelmäßig THC zu sich nehmen und deshalb um ihren Führerschein bangen, versuchen oft Drogentests zu umgehen. Dies ist illegal und nur in den seltensten Fällen von Erfolg gekrönt. Der Vollständigkeit halber stellen wir dennoch die bekanntesten Tricks vor, wie sie funktionieren und warum sie teilweise sogar gefährlich sind.

Haare abschneiden

Die wohl offensichtlichste Methode, um einem Haartest zu umgeben ist es, sich die Haare abzuschneiden und den Test möglichst lange zu verschieben. Manche Kiffer nutzen auch starke Haarreiniger wie hochkonzentrierte Shampoos. Neben der starken Schädigung der Haare und der Kopfhaut werden solche Substanzen beim Haartest oft entdeckt und ziehen unangenehme Konsequenzen nach sich.

Die Blutwerte beeinflussen

Manch einer setzt auf Manipulation der Blutwerte, indem er extrem viel trinkt, häufig die Sauna besucht oder viel Sport macht, um möglichst viel zu schwitzen. Eine hohe Flüssigkeitauf- bzw. abnahme ist jedoch keine Garantie dafür, dass die Abbauprodukte vollständig aus dem Körper gespült werden.

Blutreinigende oder entschlackende Tees und Säfte versprechen eine erfolgreiche Manipulation der Blutwerte, sind aber auch extrem unsicher und riskiert, dass zum einen der eigene Salzhaushalt ins wanken gerät und zum anderen, dass bei einem Urintest die Probe zu wässrig ist und der Test wiederholt werden muss.

Finger weg von chemischen Substanzen

Chemische Substanzen und Medikamente, die THC und seine Nebenprodukte aus dem Körper spülen sollen gibt es zuhauf, sind aber extrem gesundheitsschädlich und lassen sich zudem bei Blut- und Urintest problemlos nachweisen, sodass neben der Anklage wegen Cannabis am Steuer auch die versuchte Manipulation des Tests hinzu kommt.

Vitamin B-Präparate

Nicht so aggressiv wie chemische Substanzen, aber dennoch gefährlich sind Vitamin B-Präparate. In geringen Mengen harmlos, wirken sich diese Präparate bei Überdosierung auf Haut und innere Organe aus. Herzrhythmusstörungen und Leberschäden können die Folge sein.

Synthetischer Urin

Manch starker Konsument von Cannabis hat stets einen Beutel künstliches Urin in Körpertemperatur bei sich, um bei einem Urintest zu bestehen. Diese Methode ist deshalb so riskant, weil die Polizisten einen beim Wasserlassen beobachten und man die Probe nicht ohne Weiteres manipulieren kann.

Auch Augentropfen, um das THC im Nachhinein zu neutralisieren, sind ein beliebtes Mittel, um das Ergebnis zu verfälschen, haben aber keine erwiesene Wirksamkeit und bergen ein hohes Risiko dabei erwischt zu werden.

Kleaner Deo

Um bei einem Wischtest zu bestehen, ist die Erfolgsquote durch ein sogenanntes Kleaner Deo recht hoch. Der Betroffene muss allerdings die richtige Stelle einsprühen und darauf hoffen, dass der Polizist auf keine andere Methode zurückgreift.

Den Test verschieben

Die einzig realistische Lösung, um den Konsum zu vertuschen ist es, die Einnahme von THC sofort einzustellen und den Test so weit nach hinten zu verschieben, dass alle Nebenprodukte aus dem Körper gespült werden.

Der Test kann allerdings nicht ohne Weiteres verschoben werden, einzig Krankheit oder ein Vorstellungsgespräch sind gültige Ausreden, um den Test nicht sofort machen zu müssen. Sind die Gründe zu fadenscheinig, darf der Test als positiv gewertet und die Fahrerlaubnis eingezogen werden.

Wo liegt die Höchstgrenze?

Die Höchstgrenze für THC liegt bei gerade einmal einem Nanogramm pro Milliliter Blut. Zum Vergleich: Nach einem Joint hat ein Cannabiskonsument etwa 200 Nanogramm THC im Blut, nach zwei Stunden sind es immerhin noch fünf bis zehn Nanogramm. Erst nach frühestens sechs Stunden wird der Grenzwert erreicht.

Wird der Cannabiskonsum bestraft?

Während im Jahr 2004 noch ausnahmslos jeder Fahrer, der THC konsumierte und anschließend bei der Verkehrskontrolle erwischt wurde, seinen Führerschein abgeben musste, sieht die Gesetzeslage heutzutage etwas anders aus.

Wird der Betroffene am Steuer eines Fahrzeuges angetroffen, gefährdet vorsätzlich andere Verkehrsteilnehmer und macht er sich gemäß 316 StGB der Trunkenheit im Verkehr schuldig.

Da der Grenzwert von einem Nanogramm pro Liter Blut noch nicht fest im Straßenverkehrsgesetz verankert ist, können Konsumenten jedoch auch unterhalb dieser Grenze noch mit einer hohen Strafe rechnen.

Welche Strafen sind üblich?

Selbst wenn der Konsument zum ersten Mal von der Polizeikontrolle beim Fahren unter Cannabiseinfluss erwischt wurde, muss er bereits mit dem Entzug seiner Fahrerlaubnis und einer hohen Geldstrafe rechnen.

Im Allgemeinen richtet sich die Höhe der Straße allerdings danach, wie oft der Betroffene mit Drogen im Straßenverkehr erwischt wurde:

  • Beim ersten Mal: 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg, Fahrverbot von einem Monat
  • Beim zweiten Mal: 1.000 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg, Fahrverbot von drei Monaten
  • Beim dritten Mal: 1.500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg, Fahrverbot von drei Monaten

Was passiert im schlimmsten Fall?

Wer unter Drogeneinfluss einen anderen Verkehrsteilnehmer fahrlässig gefährdet, muss neben einer Geldstraße außerdem mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen.

Der Verlust der Fahrerlaubnis und ein hohes Bußgeld kommen dann noch obendrauf und der Fahrer muss anschließend nachweisen, dass er noch aktiv am Straßenverkehr teilnehmen kann, bevor er seinen Führerschein wiederbekommt.

Nach dem Verfahren: Medizin-Psychologischen Untersuchung

Zusätzlich zur Strafe, sind Fahrer dazu verpflichtet sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zu unterziehen, bei der die Fahreignung des jeweiligen Kraftfahrers genau untersucht wird, bevor dieser seinen Führerschein zurückerhält. Die Kosten dieser Untersuchung trägt der Betroffene selbst.

Ausnahme: Cannabis-Patienten

Seitdem Patienten Cannabis auf Rezept legal konsumieren können, hat sich eine Lücke im Straßenverkehrsgesetz aufgetan. Der reine Konsum von Cannabis bildet bei diesen Personen selbst im Straßenverkehr keine Ordnungswidrigkeit, allerdings müssen sie sich bei einem Unfall unter Cannabiseinwirkung trotzdem für ihren Rausch verantworten.

Kann ich bestraft werden, ohne danach berauscht Auto gefahren zu sein?

Selbst Fahrer, die nur gelegentlichen Cannabis konsumieren und dazu Alkohol trinken, müssen mit dem Verlust ihrer Fahrerlaubnis rechnen – selbst dann, wenn sie nie im berauschten Zustand Auto gefahren sind. Die Begründung hierfür lautet, dass der Mischkonsum von Cannabis und Alkohol für eine dauerhaft niedrige Fahreignung spreche.

Was kann der Verteidiger tun?

Wer auf frischer Tat ertappt wurde, steht vor einem Strafverfahren und sollte sich schleunigst einen Anwalt besorgen und das Anliegen detailliert schildern. Gute Anwälte zeichnen sich dadurch aus, dass sie auf ähnliche Fälle im Verkehrsrecht spezialisiert haben und durch ihre Berufserfahrung schon über passende Verteidigungsstrategien verführen.

Im besten Fall kann durch einen solchen Anwalt bewiesen werden, dass der Fahrer die fortdauernde Wirkung des Cannabiskonsums nicht erkennen konnte. Selbst das Bußgeldverfahren kann dadurch zur Einstellung gebracht werden.

Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?

Wer eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, muss sich um die Anwaltskosten keine Gedanken machen: Die Versicherung übernimmt auch dann die Kosten, wenn die Straftat fahrlässig begangen wurde. Allein bei vorsätzlicher Begehung einer Straftat müssen die Kosten für einen Anwalt aus eigener Tasche bezahlt werden.

Kritik an der Rechtslage

Gegner der bisherigen Rechtslage behaupten, dass der Grenzwert von einem Nanogramm zu niedrig angesetzt sei, da THC auch noch nachweisbar ist, wenn der Betroffene sich längst nicht mehr im Rauschzustand befindet und kritisieren, dass selbst Fahrer, die Kiffen und Autofahren streng voneinander trennen, mit einer Strafe rechnen müssen.

Gerichte vertreten jedoch die Meinung, dass die Fahrtüchtigkeit bereits bei gelegentlichem Kiffen eingeschränkt sei und Konsumenten aufs Autofahren verzichten sollten.

Zwei Beispiele aus der Rechtsprechung

Um einzuschätzen, welche Strafe einen bei nachgewiesenem Kiffen und Autofahren erwartet, ist es hilfreich, sich ähnliche Fälle und deren Urteile anzuschauen. In der Verhandlung kann sich ein guter Verteidiger nämlich auf solche Fälle berufen und im günstigsten Fall einen Freispruch aushandeln.

Kein Entzug der Fahrerlaubnis nach einmaliger Fahrt unter Cannabiseinfluss

Der Bayerische Verwaltungs­gerichts­hof musste nach einer Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung des Verwaltungsgerichts München den Entzug einer Fahrerlaubnis aufheben, den das Landratsamt Starnberg zuvor ausgesprochen hatte. Dem Kläger wurde nach einer einmaligen Autofahrt unter Cannabiseinfluss der Führerschein für einen Monat entzogen und er musste eine Strafe von 500 Euro zahlen.

Begründet wurde dieses Urteil vom Landratsamt mit der Annahme, der Fahrer sei zum Führen eines Fahrzeugs ungeeignet, da er den Konsum nicht von der Teilnahme am Verkehr trennen konnte. Die medizinisch-psychologische Untersuchung oder andere Aufklärungsmaßnahmen erfolgten jedoch nicht.

Diese wären benötigt gewesen, um mich Sicherheit sagen zu können, dass der Fahrer auch in Zukunft zum Führen eines Fahrzeugs in der Lage sei, weil er Kiffen und Autofahren nicht trennen könne. Weil eine solche Untersuchung nicht erfolgte, musste das Urteil rückgängig gemacht werden und der Angeklagte erhielt seine Fahrerlaubnis zurück.

Führerscheinentzug aufgrund von angeblichen Ausfallerscheinungen

Nachdem einem Beschuldigten aufgrund seines Cannabiskonsums die Fahrerlaubnis entzogen wurde, hob das Landgericht Berlin in einem Beschluss vom 12.05.2014 das Urteil vom Amtsgericht auf und gab dem Angeklagten seine Fahrerlaubnis wieder. Laut Amtsgericht Tiergarten konnten sogenannte Ausfallerscheinungen beim Fahrer festgestellt werden, allerdings wurden drogenbedingte typische Ausfallerscheinungen bei dem Beschuldigten nicht notiert. Das Landgericht Berlin begründete seinen Beschluss wie folgt:

„Durch den vorliegend von dem Beschuldigten angefochtenen Beschluss hat das Amtsgericht Tiergarten in Berlin ihm gemäß § 111a StPO die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen vorläufig entzogen, da er ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr gesteuert habe, obwohl er aufgrund vorherigen Cannabiskonsums fahruntauglich gewesen sei. Das Rechtsmittel des Beschuldigten hat Erfolg. Zwar sind bei einer Untersuchung der dem Beschuldigten entnommenen Blutprobe Cannabinoide festgestellt worden.

Die Feststellung einer Wirkstoffkonzentration, die ohnehin nur eingeschränkte Erkenntnisse über eine eventuelle Fahruntüchtigkeit ergeben könnte (vgl. KG – (3) 161 Ss 35/12 (29/12) – vom 28. Februar 2012), liegt nicht vor.
Drogenbedingte typische Ausfallerscheinungen sind bei dem Beschuldigten nicht notiert worden. Soweit von den Polizeibeamten festgestellt worden ist, der Beschuldigte sei mit erhöhter Geschwindigkeit gefahren, außerdem sei er auf einer Strecke von „ca. 100 Metern mittig der Fahrbahn auf der Fahrstreifenbegrenzungslinie“ gefahren und habe „bei rot abstrahlender LZA eine vorgezogene Bedarfshaltelinie um ca. zwei Meter überfahren”.

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