Wie berechnet sich die Geldstrafe?

Eine Geldstrafe soll angemessen sein und schmerzen. Hierzu wird das monatliche Nettoeinkommen nach Abzug einer Pauschale für Unterhaltsverpflichtungen in sogenannte Tagessätze umgerechnet.

Ein Tagessatz entspricht dem Dreißigstel eines Netto-Monatseinkommens. 60 Tagessätze entsprechen also zwei Monatseinkommen. Jeder soll gleichermaßen hart und individuell bestraft werden.

Soll ich Angaben zu meinen Einkommensverhältnissen machen?

Es ist zu empfehlen auch hier zunächst von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen und einen Fachanwalt zu konsultieren, um keine Nachteile bei der Festsetzung der Geldstrafe zu erleiden.

Was passiert, wenn ich die Geldstrafe nicht zahlen kann?

– dann können Sie ersatzweise in Haft genommen werden. Ein Tag Gefängnis entspricht einem Tagessatz.

Ist es möglich, einen Ratenzahlungsantrag zu stellen?

Ja, diesen können Sie formlos bei der Strafvollstreckungsbehörde stellen.

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