Wann kann von Seiten der Bußgeldbehörde oder des Gerichts von der Verhängung eines Fahrverbotes im Bußgeldverfahren abgesehen werden?

Wenn mit einer Erhöhung der Geldbuße im Ordnungswidrigkeitsverfahren ausreichend auf den Betroffenen eingewirkt werden kann. Voraussetzung ist eine erhebliche Härte für den Betroffenen. Beispiele aus der Praxis: Drohende berufliche Nachteile, drohender Arbeitsplatzverlust, Körperbehinderung, Krankheit, pflegebedürftige oder kranke Angehörige oder beispielsweise die Gefährdung der beruflichen Existenz.

Mitunter reicht auch schon der Besuch eines Aufbauseminars um das Fahrverbot abzuwenden. Maßgeblich ist aber immer die tatrichterliche Würdigung. Jeder Fall ist anders!

Auf welchen Betrag kann sich die Geldbuße erhöhen?

Zumeist verdoppelt sich die zu verhängende Geldbuße und liegt im Ermessen der Behörde oder des Gerichts. So beispielsweise entschieden durch Urteil des Amtsgerichts Waren.

Kann das Fahrverbot auch erst 24 Monate nach der Tat verhängt werden?

Nein. In der Regel ist dies nicht zulässig, hat beispielsweise das Amtsgericht Jever entschieden.

Was geschieht mit den verhängten Punkten wenn das Fahrverbot wegfällt?

Die Punkte werden gleichwohl in das Verkehrszentralregister eingetragen.

Was kann der Anwalt hier für mich tun?

In der Regel sollte eine Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht mit der Vertretung beauftragt werden. Der Rechtsanwalt führt die Verhandlungen mit der Bußgeldstelle oder dem Gericht, nimmt Akteneinsicht und erstellt eine individuelle Verteidigungsstrategie. Maßgeblich sind auch eventuelle Vorbelastungen. Verfahrensverzögerungen wirken sich für den Betroffenen in der Regel vorteilhaft aus.

Ist die Rechtsschutzversicherung für die Kosten eintrittspflichtig?

In der Regel übernimmt die Rechtsschutzversicherung die anfallende Rechtsanwaltsvergütung, Verwaltungskosten, Gerichtskosten und Auslagen.

Soll ich mich gegenüber der Bußgeldstelle äußern?

In der Regel sollten Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Andernfalls ist bereits die erste wirksame Verteidigungslinie gefallen. Ohne Akteneinsicht Stellung zur Sache zu nehmen gleicht einem Blindflug und wird in der Regel nicht belohnt. Dies gilt insbesondere auch dann wenn Sie sich nichts vorzuwerfen haben!

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